Nach dem Brand in der Tiefgarage der ehemaligen Kaufhalle am Stern wurde klar, dass das Gebäude nicht mehr nachhaltig sich entwickeln kann. Zu groß der Schaden und die Standortfragen. Nun soll im Frühjahr 2021 ein Bauantrag für ein neues Gebäude durch den Eigentümer 3G Immobilien aus Gifhorn eingereicht werden. Damit soll eine Entwicklung des Standorts möglich und Perspektive sichtbar werden. Gut so. Aber reicht das?
Was passiert, wenn Marktkräfte alleine die Entwicklung des Gebäudes bestimmen? So einfach ist es nicht. Durch die Lage des Grundstücks und durch die Einordnung als Allgemeines Wohngebiet, hat die Kommune Einfluss darauf, was gebaut werden kann. Also, Wohnen in den oberen Geschossen ist geplant und erlaubt, von 4 Geschossen war zuletzt die Rede. Im Erdgeschoss ist nicht-störendes Gewerbe möglich. Also Lärm und Geruchsemissionen durch Gewerbe, welches diese erzeugt ginge nicht. Gastronomie hat hohe Anforderungen in der Umsetzung und ist zumindest was die Ausgestaltung als Restaurant mit Küche etc. betrifft, nach unserem Kenntnisstand vom Bauherren ausgeschlossen worden.
Zuletzt hieß es, dass der Bauherr 3G Immoblien mit dem Bauantrag das Erdgeschoss vermarkten wird, die Flächen also auf den Immobilienmarkt bringt. Je nach Nachfrage und Bereitschaft für Miete und Mietdauer wird dann dort etwas entstehen.
Wir glauben, dass es nachhaltiger ist, dass sich diese (und weitere Erdgeschoss-) Flächen nicht alleine nach den Kräften des Marktes entwickeln. Der Bauherr vertritt ein immobilienwirtschaftliches Unternehmen, welches nicht an erster Stelle eine Quartiersentwicklung von der möglichst viele profitieren im Sinn hat. Das ist nicht verwerflich, aber eben kein Garant für eine nachhaltige Entwicklung von Erdgeschossnutzungen, die sich im Idealfall mit Nutzungen der Menschen auf dem Platz und dem Quartier gegenseitig befruchten.
Nur im Ausloten von gemeinsamen Schnittmengen der Interessen wird es dauerhaft gelingen, die Entwicklung von immobilienwirtschaftlichem Standort und Quartier miteinander in Einklang zu bringen. Von einer stabilen und nachhaltig fortschrittlichen Entwicklung im Stadtteil hat auch der Eigentümer etwas, die Wertentwicklung seiner Immobilie. Und: Je mehr das neue Gebäude mit seinen Nutzungen in Wechselwirkung mit dem öffentlichen Platz drumherum steht, desto mehr wird es beitragen zu einer menschenfreundlichen und identitätsstiftenden Quartiersentwicklung.
Das Areal um das Grundstück ist das Zentrum des Quartiers, wenn nicht sogar von Toitenwinkel. Wir sehen darin das Quartierszentrum 2030 mit Erdgeschossnutzungen, die vielfältig wie der Stadtteil sind und den darin lebenden Menschen wie Leuten aus ganz Rostock eine attraktive Ergänzung und Infrastruktur bieten können.